Kataster-
vermessung

Katastervermessung in Rheinland-Pfalz

Grundstück teilen, Grenze klären oder Gebäude einmessen lassen

Sie möchten ein Grundstück teilen, ein neu gebautes Gebäude einmessen lassen oder den genauen Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze klären? Als Vermessungsbüro mit Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren begleiten wir Sie zuverlässig bei hoheitlichen Katastervermessungen in Rheinland-Pfalz.

Wir betreuen private Eigentümerinnen und Eigentümer, Bauherren, Architekten, Bauträger, Notare, Kommunen und Unternehmen – von der ersten Anfrage bis zur Übernahme der Vermessungsergebnisse in das amtliche Liegenschaftskataster.

Typische Anliegen sind:

  • Sie möchten ein Grundstück teilen, zum Beispiel zur Bildung eines Bauplatzes.
  • Sie benötigen Klarheit über eine Grundstücksgrenze, etwa wegen Zaun, Mauer, Bauvorhaben oder Verkauf.
  • Sie haben neu gebaut und benötigen die gesetzlich vorgeschriebene Gebäudeeinmessung.
  • Sie brauchen amtliche Vermessungsunterlagen für Planung, Kaufvertrag, Bauantrag oder Finanzierung.

Katastervermessung anfragen

 


 

Wann brauche ich eine Katastervermessung?

Eine Katastervermessung wird immer dann benötigt, wenn Änderungen oder Feststellungen am amtlichen Liegenschaftskataster vorgenommen werden sollen. Das betrifft vor allem Flurstücke, Grenzen und Gebäude:

 

Sie möchten aus einem Grundstück zwei oder mehrere neue Flurstücke bilden? Dann ist in der Regel eine Teilungsvermessung erforderlich. Fachlich wird dabei häufig auch von einer Zerlegung gesprochen.

Das ist zum Beispiel relevant, wenn:

  • ein Bauplatz aus einem größeren Grundstück entstehen soll,
  • ein Grundstück verkauft oder vererbt werden soll,
  • Grundstücksgrenzen neu festgelegt werden müssen,
  • eine Zufahrt, Hoffläche oder Teilfläche gesondert übertragen werden soll.

Wir prüfen mit Ihnen, welche Unterlagen benötigt werden, wie die neue Grenze sinnvoll gebildet werden kann und welche weiteren Stellen beteiligt sind.

Grundstücksteilung anfragen

Nicht immer ist vor Ort eindeutig erkennbar, wo eine Grundstücksgrenze tatsächlich verläuft. Alte Zäune, Mauern, Hecken oder Pflasterflächen entsprechen nicht zwangsläufig der amtlichen Grenze.

Eine Grenzvermessung ist besonders sinnvoll, wenn:

  • Sie einen Zaun, eine Mauer oder eine Garage planen,
  • es Unklarheiten mit Nachbarn gibt,
  • ein Grundstück gekauft oder verkauft werden soll,
  • Grenzmarken fehlen oder nicht mehr auffindbar sind,
  • ein Bauvorhaben nahe an der Grenze geplant ist.

Wir klären den amtlichen Grenzverlauf auf Grundlage des Liegenschaftskatasters und der örtlichen Vermessung.

Grenze klären lassen

Wenn ein Gebäude neu errichtet oder wesentlich verändert wurde, muss es in das Liegenschaftskataster übernommen werden. Dafür ist eine Gebäudeeinmessung erforderlich.

In Rheinland-Pfalz sind Eigentümerinnen, Eigentümer oder Erbbauberechtigte verpflichtet, die Gebäudeeinmessung spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus zu beantragen. Wird dies nicht veranlasst, kann das zuständige Vermessungs- und Katasteramt die Einmessung von Amts wegen durchführen.

Gut zu wissen:
Wenn Sie uns frühzeitig beauftragen, können wir den Ablauf besser planen und unnötige Verzögerungen vermeiden.

Gebäudeeinmessung beauftragen

 

 

Was ist das Liegenschaftskataster?

Das Liegenschaftskataster ist das amtliche Verzeichnis der Flurstücke und Gebäude. Es beschreibt und zeigt Grundstücke, Grenzen und Gebäude in Rheinland-Pfalz und ist eng mit dem Grundbuch verbunden.

Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist das Liegenschaftskataster wichtig, weil es die amtliche Grundlage für viele private, bauliche und rechtliche Fragen bildet – zum Beispiel bei Kauf, Verkauf, Beleihung, Bauplanung, Grundstücksteilung oder Grenzfragen.

 


 

Ablauf einer Katastervermessung

 

Sie schildern uns Ihr Anliegen. Hilfreich sind dabei die Adresse, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder ein vorhandener Lageplan. Wenn Ihnen diese Angaben nicht vorliegen, unterstützen wir Sie bei der Zuordnung.

Wir prüfen, welche Katasterdaten vorhanden sind, welcher Vermessungsumfang erforderlich ist und ob weitere Unterlagen oder Genehmigungen benötigt werden.

Bei hoheitlichen Katastervermessungen richten sich die Gebühren in Rheinland-Pfalz nach der geltenden Gebührenordnung. Nach Prüfung des Einzelfalls können wir Ihnen eine nachvollziehbare Kosteneinschätzung geben.

Für die konkrete Ausführung der Vermessung benötigen wir den von Ihnen unterzeichneten Auftrag. Dieses Dokument senden wir Ihnen in der Regel per Email zu, wenn Sie uns beauftragen möchten.

Unsere Vermessung erfolgt vor Ort auf Ihrem Grundstück. Je nach Auftrag werden Gebäude eingemessen, Grenzen festgestellt, neue Grenzpunkte bestimmt oder vorhandene Grenzzeichen überprüft.

Nach der örtlichen Vermessung werden die Ergebnisse fachlich ausgewertet, dokumentiert und für die weitere Bearbeitung vorbereitet. Dazu zählt z. B. die Erstellung der Grenzniederschrift, die Durchführung des Grenztermins und die Erstellung der Pläne für das Katasteramt.

Soweit erforderlich, werden die Vermessungsergebnisse zur Übernahme in das amtliche Liegenschaftskataster eingereicht. Nach Abschluss erhalten Sie vom zuständigen Katasteramt die korrigierte Liegenschaftskarte und ggf. den Fortführungsnachweis für das Notariat.

 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Für eine schnelle Bearbeitung helfen uns möglichst folgende Angaben:

  • Adresse des Grundstücks
  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer
  • aktueller Lageplan oder Auszug aus der Liegenschaftskarte, falls vorhanden
  • bei Grundstücksteilung: gewünschter Grenzverlauf oder Skizze, vielleicht sogar Skizze aus Notarvertrag
  • Kontaktdaten der Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Kontaktdaten der Auftraggeber
  • Grund des Auftrags, zum Beispiel Neubau, Verkauf, Teilung, Grenzklärung oder Bauplanung

Keine Sorge: Wenn Ihnen nicht alle Unterlagen vorliegen, können wir gemeinsam klären, was tatsächlich benötigt wird.

 


 

Für wen arbeiten wir?

 

Wir unterstützen insbesondere:

  • private Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer
  • Bauherren und Familien mit Neubau oder Umbau
  • Architektinnen und Architekten
  • Bauträger und Projektentwickler
  • Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Kommunen und öffentliche Stellen
  • Unternehmen mit Grundstücks- oder Bauvorhaben

 


 

Häufige Fragen zur Katastervermessung

 

Eine Katastervermessung ist eine amtliche Vermessung zur Fortführung oder Klärung des Liegenschaftskatasters. Dazu gehören zum Beispiel Gebäudeeinmessungen, Grundstücksteilungen, Grenzfeststellungen und weitere Vermessungen an Flurstücken und Gebäuden.

In Rheinland-Pfalz können hoheitliche Katastervermessungen durch Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder durch die zuständigen Vermessungs- und Katasterämter oder durchgeführt werden.

Ein neues oder wesentlich verändertes Gebäude muss für das Liegenschaftskataster eingemessen werden. In Rheinland-Pfalz ist die Gebäudeeinmessung spätestens einen Monat nach Fertigstellung des Rohbaus zu beantragen.

Wenn die Gebäudeeinmessung nicht rechtzeitig beantragt wird, kann das zuständige Vermessungs- und Katasteramt die Gebäudeeinmessung von Amts wegen veranlassen. Dadurch können zusätzliche Kosten entstehen.

Die Kosten hängen von der Art und dem Umfang der Vermessung ab. Bei hoheitlichen Katastervermessungen richten sich die Gebühren in Rheinland-Pfalz nach der geltenden Gebührenordnung. Gerne prüfen wir Ihr Anliegen und geben Ihnen eine nachvollziehbare Einschätzung.

Die Dauer hängt vom Vermessungsumfang, der vorhandenen Katastergrundlage und der weiteren Bearbeitung ab. Eine Gebäudeeinmessung ist meist einfacher zu planen als eine komplexe Grundstücksteilung mit mehreren Beteiligten. Nach Ihrer Anfrage können wir den voraussichtlichen Ablauf besser einschätzen.

Das hängt vom Auftrag ab. Bei vielen Vermessungen ist es hilfreich, wenn zumindest eine Ansprechperson zu Beginn der Vermessung vor Ort ist. Bei Grenzterminen oder Grundstücksteilungen können zusätzlich Eigentümerinnen, Eigentümer oder Beteiligte einzubeziehen sein.

Ja, wenn Sie wissen möchten, wo eine Grundstücksgrenze vor Ort verläuft, kann je nach Ziel eine Grenzanzeige oder Grenzfeststellung sinnvoll sein. Wir klären mit Ihnen, welche Leistung für Ihren Fall die richtige ist.

 

Katastervermessung anfragen

 

Schicken Sie uns einfach eine kurze Nachricht mit Ihrem Anliegen und der Grundstücksadresse. Wenn vorhanden, fügen Sie bitte Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer oder einen Lageplan bei.

Wir prüfen Ihr Anliegen und melden uns mit einer Einschätzung zum weiteren Vorgehen.

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